Ungewollte Kinderlosigkeit ist in unserer Gesellschaftfast kein Problem mehr. Entweder man adoptiert ein Kind oder man läßt sich künstlich befruchten. Ein Facharzt für Gynäkologie muß ein Überweisung zu einer Klinik austellen.
Voruntersuchungen bzw. Nachweise über die Unfruchtbarkeit müssen in Form von BIF Unterlagen, Hormonanalysen der Frau ein Spermiogramm, evtl. vorliegende OP-Berichte z.B. über Bauchspiegelungen der Frau mit Durchgängigkeitsprüfung der Eileiter (Chromopertubation) sowie einen Hepatitis- und HIV-Test beider Partner und die Testung auf Röteln-Impfschutz der Frau mitgeführt werden.
Das Vorliegen der Befunde ist aber beim ersten Beratungsgespräch nicht zwingend erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung.
Voraussetzungen sind, dass das Paar verheiratet ist, die Frau das vollendete 40. Lebensjahr nicht überschritten hat. Ferner muß eine Notwendigkeit für die künstliche Befruchtung konstatiert werden, mit einer realistischen Aussicht auf Erfolg.
Wichtig für die Therapie: Man muss verheiratet sein, sonst ist die Durchführung der IVF/ICSI-Therapie in Deutschland vom Gesetzgeber nur erlaubt mit einer Sondergenehmigung, die vom Paar selbst beantragt werden muss. Die Therapiekosten werden dennoch nicht erstattet.
Es gibt keine fixe Altersgrenze für die Durchführbarkeit einer Befruchtung. Die Krankenkassen zahlen die Behandlungen, aber normalerweise nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahr oder in Ausnahmefällen bis zum 45. Lebensjahr der Patientin, falls vom behandelnden Arzt besonders günstige Voraussetzungen und damit relativ gute Schwangerschafts- Chancen gesehen werden. Kinder kriegen kann also fast jeder.
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