Wie soll der Bub bloß heißen? Leon, Lukas und Luca waren die beliebtesten männlichen Vornamen im Jahr 2008. Aber es gibt auch immer wieder Namens-Verirrungen wie Tyran Shaun, Oke-Duncan oder Mikado-Adermann. Was gilt es also zu beachten, damit man seinem Sprößling mit dem Namen kein Leid zufügt?
Bei den Gerichten stapeln sich in den letzten Jahren die Fälle, wo über die Zulässigkeit von Vornamen verhandelt wird. Immer öfters sehen sich die Gesetzeshüter gezwungen, für das Wohl das Kindes zu entscheiden – und somit gegen die allzu überspannten Namenskreationen der Eltern.
Hauptbedingung für die standesamtliche Akzeptanz eines Vornamens war lange die Geschlechtseindeutigkeit. Wenn Sie Ihren Sohn also Denis nennen wollten, mussten Sie aller Wahrscheinlichkeit nach, einen „männlicheren“ Zweitnamen hinzufügen. Allerdings sollte der dann nicht unbedingt Adolf oder Jesus gewesen sein. Der erstere ist natürlich verpönt, der andere wiederum nicht zulässig in Deutschland.
Neues Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings am 5. Dezember 2008 darauf hingewiesen, dass die Anweisung über die Geschlechtseindeutigkeit nur eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter ist. Gesetzlich ist nur festgelegt, dass der gewählte Vorname und das Geschlecht des Kindes in das Geburtenregister eingetragen werden müssen. Darüber, dass das Geschlecht aus dem Namen abgeleitet werden kann, gibt es keine gesetzliche Regelung.
Wichtig ist dieser Passus: „Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht sind die Eltern in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Der Staat ist […] berechtigt und verpflichtet, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen.“
Nomen est omen
Namen verraten häufig auch einiges über den gesellschaftlichen Status. Untersuchungen zufolge gibt es eine simple Rechnung: Je niedriger der soziale Status, umso ausgefallener die Namenskombination. Für dieses Phänomen ist eigens der Begriff des „Kevinismus“ (bzw. Chantalismus) geprägt worden. Umgekehrt wird Akademikernachwuchs häufig mit Namen aus der Kaiserzeit bedacht: Friedrich, Karl, Otto, Wilhelm. Man könnte folglich von einem neuen „Wilheminismus“ sprechen.
Es gilt also, sich bei der Namenssuche einen Ausspruch aus Theodor Fontanes „Der Stechlin“ zu vergegenwärtigen, wo es heißt: „Aber trotzdem bleib‘ ich dabei, solche Namensmanscherei verwirrt bloss. Was ein Märkischer ist, der muss Joachim heissen oder Woldemar. Bleib im Lande und taufe dich redlich. Wer aus Friesack is, darf nicht Raoul heissen.“
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