By - - Kommentare deaktiviert für Hörscreening bei Neugeborenen – frühzeitige Erkennung von Schwerhörigkeit

Hörschäden bei Kindern können schon kurz nach der Geburt festgestellt werden. Seit dem 01. Januar 2009 ist das sogenannte Neugeborenen-Hörscreening eine Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen, doch bis heute ist das vielen Eltern gar nicht bewusst.

Zum Einen liegt die Unwissenheit in der fehlenden Aufklärung durch die Ärzte und zum Anderen ist die ungenügende Ausstattung der Kliniken der Grund für das Versäumen dieses wichtigen Testes. Thomas Lenarz, Professor der Hals-Nasen-Ohrenklinik der Medizinischen Hochschule Hannover warnt vor den Folgeschäden bei der Entwicklung von Kindern, wenn eine Schwerhörigkeit nicht rechtzeitig erkannt wird. So wird ohne die Durchführung des Hörscreenings eine Fehlleistung des Hörvermögens bei Kindern meist erst im zweiten oder dritten Lebensjahr erkannt.

Bis dahin kann sich die Schwerhörigkeit enorm auf die Entwicklung ausgewirkt haben. Kinder, die nicht richtig hören können, sind Problemen ausgesetzt, die vor allem bei der Sprachentwicklung einschneidende Auswirkungen zeigen. So ist das korrekte Hörvermögen für eine normale Laut- und Sprachentwicklung unabdingbar. Aber ebenso kann das fehlende Hören negativen Einfluss auf die intellektuelle, soziale und auch emotionale Entwicklung nehmen.  All diese Defizite wieder aufzuholen, wenn Kinder verspätet ein Hörgerät bekommen, stellt Kinder vor enorme Schwierigkeiten. Der Grund dafür ist, dass sich das Gehirn der Kinder schon längst ohne die entsprechenden Reize des Hörens weiterentwickelt hat.

Diesen Risiken können Sie jedoch ganz einfach vorbeugen – nämlich mit dem Hörscreening. Also informieren Sie sich doch schon während der Schwangerschaft in der Klinik! Das Neugeborenen-Hörscreening sollte innerhalb der ersten drei Tage nach der Geburt durchgeführt werden. Keine Angst – die Untersuchung ist völlig ungefährlich für Ihr Kind. Sie wird meist durchgeführt, wenn die Babys schlafen. Die Kleinen bekommen einen kleinen Stöpsel ins Ohr, der akustische Signale zum Innenohr sende, die von dort wieder zurückgeschickt werden. Anhand dieser Signale ist es Ärzten möglich eine Schwerhörigkeit festzustellen. Seien Sie jedoch vorgewarnt, denn bei der ersten Untersuchung werden öfter auffällige Signale verzeichnet, als letztendlich auch Schädigungen vorhanden sind. Schmatz- und Schluckgeräusche können das Ergebnis verfälschen. Das wird aber schnell festgestellt.

Wenn Ihre Klinik diesen Test nicht anbieten sollte, dann ist Ihre Eigeninitiative gefragt. Dass das Screening nicht durchgeführt wurde, sollte spätestens beim ersten Kinderarztbesuch auffallen, da der entsprechende Vermerk fehlt. Dann müsste der Kinderarzt eigentlich eine Empfehlung aussprechen. Sollte auch dies nicht stattfinden, sollten Sie selbst das Zepter in die Hand nehmen, um den Folgeschäden einer Schwerhörigkeit vorzubeugen.

Hörscreening:

  • zur rechtzeitigen Erkennung von Schwerhörigkeit
  • in den ersten drei Tagen nach der Geburt
  • harmlose Untersuchung
  • Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen getragen
  • ohne Screening Gefahr von Folgeschäden: 
  • gestörte Laut- und Sprachentwicklung
  • verzögerte intellektuelle, soziale und emotionale Entwicklung