Kindesmisshandlung ist ein dramatisches Thema, welches fast täglich in den Medien zu vernehmen ist. Nach brutalen und grausamen Kindstötungen folgen nun endlich Konsequenzen.
Nachdem jahrelang diskutiert worden ist, will die Koalition in den kommenden Tagen ein Gesetz zum Schutz von Kindern veröffentlichen, die aus Problemfamilien stammen.
Kindesmisshandlung – Gesetzliche Folgen
Im Dezember vergangenen Jahres wurde von der Familienministerin Kristina Schröder (CDU) ein Entwurf vorgelegt, der nun in das Kabinett eingebracht wird. Mit diesem Gesetz sollen nun Konsequenzen gezogen werden.
Der Gesetzentwurf hat unter anderem den Einsatz von Familienhebammen zum Inhalt, die verstärkt in Problemfamilien eingesetzt werden sollen. In der Zeit von 2012 bis 2015 will der Bund dafür 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Kontrolle durch Jugendämter
Zudem sollen die Jugendämter dazu verpflichtet werden, problematische Familien stärker zu kontrollieren. „Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls muss sich das Jugendamt bei einem Hausbesuch einen unmittelbaren Eindruck von dem betreffenden Kind und seiner persönlichen Umgebung machen.“
Für Psychologen und Ärzte, die das Berufsgeheimnis mit sich tragen, ist in dem Gesetzentwurf keine Pflicht zur Information vorgesehen. Allerdings können diese bei schwerwiegenden Verdachtsfällen der Kindesmisshandlung das Jugendamt in Kenntnis setzen. Dadurch soll die Vertrauensbasis „zwischen Arzt und Patienten geschützt und die Rechtssicherheit der Berufsgeheimnisträger gewahrt werden“.
Bevor allerdings das Jugendamt eingeschaltet wird, müsse den Eltern die Inanspruchnahme einer speziellen Anlaufstelle empfohlen werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass Jugendämter einen besseren Einfluss haben und eingreifen können, wenn sich Eltern durch einen Wohnungswechsel die Kontaktaufnahme vermeiden wollen.
Vorlegen einer erweiterten Führungszeugnisses
Hauptberufliche Mitarbeiter in Jugendhilfeeinrichtungen sollen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in welchem auch einschlägige Vorstrafen verzeichnet sind. Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen sich hingegen mit dem Träger absprechen, in welchem Fall ein solches Zeugnis erforderlich ist.
Der Entwurf der Familienministerin Schröder ist bereits der zweite Anlauf für ein Kinderschutzgesetz. Ursula von der Leyen (CDU) war mit ihrem Entwurf am Ende der großen Koalition 2009 gescheitert, da ihr Entwurf im Bundestag durchgefallen ist.
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