Der Kinderreisepass wird seit 2006 ausgestellt und löst den Kinderausweis ab. Allerdings wird er nicht von allen Staaten anerkannt, so dass Sie sich vor einer Reise über die Bestimmungen in dem Reiseland informieren müssen.
Bevor in den Familienurlaub ins Ausland gestartet werden kann, müssen die notwendigen Reisedokumente für die Kinder zusammengesucht werden.
Der Kinderreisepass kann an deutsche Staatsbürger bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Der Ausweis ist sechs Jahre gültig und kann unter Vorlage eines aktuellen Passbildes einmalig verlängert werden.
Der Kinderreisepass ersetzt den Kinderausweis
Bei der Beantragung des Kinderreisepasses ist die Vorlage eines biometrischen Fotos notwendig. Dies gilt auch, wenn der Reisepass für ein Säugling ausgestellt werden soll. Wenn das Kind am Zeitpunkt der Beantragung das 10. Lebensjahr vollendet hat, muss es den Pass selbst unterschreiben.
Neben dem biometrischen Foto ist bei der Beantragung noch die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen und Gebühren in der Höhe von 13 Euro zu entrichten.
Nicht alle Staaten erkennen den Kinderreisepass an
Einige Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Dann muss ein „normaler“ Reisepass ausgestellt werden. Insbesondere bei einer Einreise in die USA gelten besondere Bestimmungen.
Die bis 2005 ausgestellten Kinderausweise werden nicht mehr akzeptiert. Die USA fordert für jede einreisende Person ein maschinenlesbares Dokument mit einem biometrietauglichen Lichtbild. Der seit Januar 2006 ausgestellte Kinderreisepass wird für eine Einreise ohne Visum nur noch anerkannt, wenn er bis zum 26.10.2006 ausgestellt wurde. Kinderreisepässe jüngeren Datums werden nicht mehr akzeptiert. Kinder können nur noch mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (e-Reisepass) ohne Visum in die USA einreisen.
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