Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, die genetische Untersuchung von befruchteten Eizellen auf angeborene Krankheiten, war lange Zeit sehr umstritten. Seit Juli 2011 ist sie in Deutschland erlaubt – innerhalb festgelegter Grenzen.
Über das Pro und Contra der Präimplantationsdiagnostik (PID) wurde lange Zeit erbittert und vor allem höchst emotional debattiert. Die nötige Technik zur vorgeburtlichen Untersuchung gibt es bereits seit den 1990er Jahren, doch erst im Juli 2011 fand im Bundestag die entscheidende Abstimmung zur Zulassung der PID statt. Mit 326 zu 260 Stimmen bei acht Enthaltungen stimmten die Abgeordneten schließlich für den neuen Gesetzesentwurf. Doch einen Freifahrtschein erteilt dieser nicht, der Weg zum Designerbaby, dessen Öffnung so Viele befürchtet hatten, ist glücklicherweise weiterhin versperrt. Was also ist nun erlaubt und was bleibt verboten?
Präimplantationsdiagnostik: Was ist nun erlaubt?
Die Zulassung der PID bleibt nach der hitzigen Debatte im Bundestag weiterhin stark eingegrenzt. Sie soll nur für Paare vor einer künstlichen Befruchtung erlaubt sein, bei denen das Risiko für eine Tot- beziehungsweise Fehlgeburt sehr hoch ist oder welche die Veranlagung für genetische Defekte tragen, die eine schwere Erkrankung des ungeborenen Babys im frühen oder späteren Leben wahrscheinlich machen. Damit soll die PID weit davon entfernt bleiben, zu einem Routine-Verfahren zu werden.
So bleibt sie eine Ausnahmeregelung, die nur in bestimmten Fällen Anwendung findet. Die Voraussetzung hierfür ist eine ausführliche Beratung der Eltern und die Zustimmung einer Ethikkommission, die genau prüft, ob durch erhebliche erbliche Vorbelastungen schwere Krankheiten bei einem Baby befürchtet werden müssen. In diesem Fall dürfen Ärzte in einem lizensierten Zentrum die befruchtete Eizellen untersuchen, bevor diese in der künstlichen Befruchtung in die Gebärmutter eingepflanzt werden.
Die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik
Gegner der PID kritisieren vor allem zwei Punkte: Zum einen werden befruchtete Eizellen, die einen Defekt aufweisen, nicht in die Gebärmutter eingepflanzt und sterben ab. Dies sei ethisch unverantwortlich und widerspreche dem Embryonenschutzgesetzt, nach welchem Eizellen nur mit dem unbedingten Ziel einer Schwangerschaft befruchtet werden dürfen. Zum anderen sehen sie in der geänderten Gesetzeslage den ersten Schritt zum Designerbaby, bei dem Eizellen nach bestimmten genetischen Merkmalen ausgesucht werden – Im einfachsten Fall um die Augenfarbe des Kindes zu bestimmen, im schlimmsten um ein Kind mit passendem Gewebe für ein krankes Geschwisterchen zu zeugen.
Letzteres ist jedoch nicht zu befürchten, da die Regelungen für die PID wie beschrieben äußerst streng sind und eine Lockerung des Embryonenschutzgesetztes in naher Zukunft wohl kaum anstehen wird. Dem ersten Argument der Gegner halten Befürworter der PID entgegen, dass auch an Embryonen im Mutterleib genetische Untersuchungen vorgenommen werden und unter bestimmten Voraussetzungen der Abbruch einer Schwangerschaft auch im späten Stadium noch möglich sei, wenn das Kind eine schwere Erbkrankheit aufweise.
Manche Experten nennen dies eine Schwangerschaft auf Probe, die bei vorbelasteten Paaren gestartet und im Ernstfall wieder abgebrochen wird, und fragen, was daran besser sei als an einer Befruchtung auf Probe. Die Abgeordneten im Bundestag überzeugte dies offenbar, und so ist die Präimplantationsdiagnostik nun unter strengen Regelungen erlaubt, um schwerwiegende genetische Defekte noch vor Beginn der tatsächlichen Schwangerschaft erkennen zu können.
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