Schwangere Mütter, die bislang auf selbstständiger Basis tätig waren, haben nun ein Problem:
Was wird aus dem Beruf und welche Ansprüche habe ich?
Bei Selbstständigkeit ist die finanzielle Absicherung nur teilweise vergleichbar mit denen von abhängig Beschäftigten. So erhalten Selbstständige Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes nur, sofern eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht (etwa als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV). Wer privat krankenversichert ist, hat auch Anspruch auf
Mutterschaftsgeld: Maximal 210 Euro, auf Antrag beim Bundesversicherungsamt.
Selbstständige fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz!
Also was tun? Auf Sex verzichten kann ja wohl nicht die Lösung sein. Grundsätzlich sind während der Schwangerschaft höhere Arbeitsbelastungen, wie Nachtarbeit oder eine Arbeitszeit von mehr als 8,5 Stunden täglich (für Selbstständige normalerweise nichts Ungewöhnliches) NICHT zu empfehlen und bei Angestellten auch verboten. Elternzeit/Elterngeld (sofern überhaupt möglich bei einer eigenen Firma) und Kindergeld werden genauso anerkannt wie bei Angestellten.
Das Problem, was Selbstständige haben und was der Staat meiner Meinung nach auch nicht genügend unterstützt, ist dass sie der Arbeit unter Umständen bis zur Erschöpfung nachgehen müssen, um die Firma zu erhalten, aber bei Komplikationen in Schwangerschaft oder Geburt nicht ausreichend unterstützt werden. Nachwuchs und Selbstständigkeit scheint nicht in ausreichendem Maße förderungswürdig zu sein.
Meine Meinung: Unbedingt Rat von einer Beratungsstelle, z.B. Pro Familia holen, denn individuelle Umstände und aktuelle Gesetzeslage sind oft nur schwierig auf einen Nenner zu bringen, wenn man das Optimum an staatlicher Unterstützung herausholen will, was leider meist auch nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ ist.
Also laut Webseite der BVA haben Selbstständige keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Nur Angestellte, die privat krankenversichert sind, können die 210 Euro beantragen.
http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm
Also ich habe mich bei der BVA gründlichst informiert, da gibt es keine Lücke für selbstständige schwangere wie mich die freiwillig KV versichert sind. Bei der Krankenkasse gibt es auch nix. Also selbstständige werden wirklich null unterstützt.
Hallo Selbstständige , werdene Mütter oder die die es noch werden wollen!
Insofern Ihr freiwillig gesetzlich Krankenversichert seit ruft Eure Krankenkasse an. In meinem Fall die BKK: Ich habe bis dato den ermässigten Beitrag von 14,3% gezahlt. Es ist aber kein Problem auf den sogn. Volltarif umzustellen. Nämlich 14,9%.( Habe ich soeben getan) In diesem Moment erhält eine schwangere Selbstständige das Mutterschaftsgeld. Und zwar 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. In dem Volltarif enthalten ist das Zauberwort „Krankentagegeld“. Ab der 6. Woche krank bekomme ich z.B. 70% meines „Gehaltes“. Wichtig: Wer eine Private Versicherung hat könnte benachteiligt sein. Meine damalige private Krankentagegeldversicherung hätte das Mutterschaftsgeld nicht gezahlt! Also an alle die Mama werden möchten, meldet bei Eurer freiwillig gesetzlichen den Volltarif an, bei mir macht es 10 Euro im Monat mehr aus.
Desweiteren erhalten auch wir das Elterngeld! Und zwar bekommen wir 67% des „Gehaltes“ basierend auf denn letzten 12 Monaten unserer Selbstständigkeit. Wir dürfen auch arbeiten gehen-bis maximal 30 Stunden die Woche aber aufgepasst! Wer arbeiten geht bekommt nur noch die 67% des Verlustes! Nicht des Gehaltes. Also wer z.B. rund 1000 weniger Gewinn macht im Monat bekommt dann nur noch davon 67% !!! Also wer es sich eben leisten kann muß mal rechnen, denn nicht arbeiten gehen scheint mehr zu bringen im Einzelfall. Und: Fragt einen Steuerberater-die kennen sich aus. Als Alternative könnte vielleicht auch der Lebenspartner in die Elternzeit gehen! Alles ein Rechenexempel. Eine weitere Alternative ist eine Tagesmutter. Ca. 3 Euro die Stunde nimmt eine Tagesmutter ( je nach Bundesland unterschiedlich)Ihr bekommt vom Sozialamt eine Teilerstattung dieser Kosten. Oftmals rechnet die Tagesmutter auch direkt mit dem Sozialamt ab. Also, es gibt Hoffnung, lasst Euch den Kinderwunsch nicht vermiesen! 🙂
Alles Liebe und Gute!