Wer sein Kind taufen lassen möchte, für den ist die Auswahl des oder der Taufpaten eine der wichtigsten Aufgaben. Denn wenn man es richtig machen möchte, ist das Amt des Paten mehr als nur das eines Zeugen bei der Zeremonie.
Der oder die Paten sind demnach nicht nur schmückendes Beiwerk bei der eigentlichen Taufe, sondern sollen das Kind ein Leben lang begleiten. Das Bezeugen der Taufsakramente ist in der Tat ihr erste Aufgabe, doch wenn man die ganze Angelegenheit wirklich ernst nimmt, dann gehört zum Amt des Taufpaten noch sehr viel mehr als nur die Anwesenheit bei diesem ersten großen Fest im Leben eines neuen Erdenbürgers. Und damit wird die Bestimmung der geeigneten Taufpaten für Eltern zu einer wichtigen Angelegenheit, denn die ausgewählten Personen sollen ihren Aufgaben schließlich gerecht werden.
Worin liegen die Aufgaben eines Taufpaten?
Dabei ist die Unterstützung der Erziehung des Kindes nach christlichen Maßstäben die vorrangigste aller Pflichten. Sowohl die katholische als auch die evangelische Tradition sieht vor, dass die Paten dem Kind in Notlagen mit Rat und Tat zur Seite stehen und es christliche Grundwerte lehren, dabei also die Eltern in ihrer eigenen Erziehungsarbeit unter die Arme greifen. Dass die Paten automatisch die Fürsorge für das Kind übernehmen, falls die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sein sollten, ist ein Mythos und trotzdem oftmals ein Grund für potenzielle Paten, dieses Amt abzulehnen.
Die Auswahl des oder der Taufpaten
Wenn Eltern die Paten für Ihr Kind auswählen, sollten sie daher am besten frühzeitig klären, was von den Taufpaten erwartet wird und was nicht, sodass sich die Anwärter das Angebot in Ruhe überlegen können. Eine Regelung über die Anzahl der Taufpaten gibt es nicht. Wer möchte, kann es bei nur einem Paten oder einer Patin belassen, andersherum sind aber nach oben keine Grenzen gesetzt. Die Auswahl von zwei Taufpaten hat sich allgemein als üblich durchgesetzt, doch hier können Eltern ganz nach ihrem Empfinden entscheiden und so viele Paten bestimmen, wie ihrer Meinung nach für das Erfüllen oben genannter Aufgaben geeignet sind.
Die wichtigste Voraussetzung dabei ist aber, dass die ausgewählten Personen Mitglied einer Kirchengemeinde oder einer sogenannten Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen sind, die genauen Regelungen im Hinblick auf die Firmung der Kandidaten erfragt man am besten beim Oberhaupt der eigenen Gemeinde.
Ob die möglichen Paten mit dem Täufling verwandt sind, ist dagegen unerheblich. Sollte es so sein, hat dies den Vorteil, dass man durch die Patenschaft die bestehenden familiären Bindungen noch festigen kann. Anderenfalls kann man jedoch durch die Einbindung nicht verwandter Paten den eigenen Familienkreis erweitern, beides hat hier etwas für sich. Letztlich ist vor allem wichtig, dass beide Seiten bei der Übertragung des Patenamtes ein gutes Gefühl haben, dann ist es mit der Auswahl der Taufpaten plötzlich ganz einfach.
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