Jedes Elternpaar wird sich irgendwann die Frage stellen, das eigene Kind in den Kindergarten zu schicken.
Dass die Träger dies nicht umsonst machen, dürfte klar sein. Wenngleich manche Kommunen auf KiTa-Gebühren verzichten, kann es sich die Mehrzahl der Städte und Gemeinden nicht leisten, auf die Gebühren zu verzichten. Maßgabe für die Höhe der Gebühren sind die steuerlichen Bruttoeinkommen der Eltern. Dabei ist es egal, ob die Einkünfte aus selbstständiger, nichtselbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte werden herangezogen. Wer geringe Einkünfte hat oder sogar ALG II bezieht, ist von den Gebühren befreit.
Ferner ist bei den meisten Trägern zu unterscheiden, in welchem Alter die Kinder zu ihnen kommen. Bereits jetzt ist es möglich, Kinder unter drei Jahren aufzunehmen. Für die dafür notwendige Mehrarbeit an Betreuung verlangen die Kindergärten einen Aufschlag, der bis zu 100 % des Beitrages betragen kann.
Werden diese Gebühren von den Kommunen festgesetzt und eingezogen, kann es sein, dass die Eltern monatlich noch zusätzlich einen Beitrag für Essen und Trinken sowie für die Erhaltung der Kindertagesstätte direkt an den Kindergarten zahlen müssen.
Sicherlich sind Gebühren nötig und die Berechnungsgrundlage auch vernünftig. Es wäre jedoch klüger, die Gebühren direkt dem Kindergarten zu überweisen, damit dieser auch damit arbeiten kann. Das schürt zwar den Konkurrenzkampf untereinander und es werden sich arme und reiche Kindergärten entwickeln, aber durch Ausgleichszahlungen könnte das zumindest abgefedert werden.
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